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Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie Abfindung und Kündigungsentschädigung nach 2026 Obergrenzen.

2026 ObergrenzeKündigungsfristStempelsteuerKostenlos
Arbeitsrecht 4857Rechtskonform
2026 ObergrenzeAktuelle Obergrenze
Abfindung + FristEin-Klick Berechung
Stempelsteuer0.759% Abzug
01
Formel

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Schritt für Schritt

Wie wird die Abfindung berechnet?

In 3 Schritten berechnen.

1

Daten eingeben

Eintritt, Austritt, Bruttogehalt eingeben.

2

Berechnen klicken

System berechnet Dienstjahre und Obergrenze.

3

Auszahlung sehen

Nettobetrag nach 0.759% Stempelsteuer.

Arbeitnehmerrechte

  • Mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit erforderlich.
  • Bei Kündigung ohne wichtigen Grund.
  • Militärdienst oder Heirat (Frauen innerhalb 1 Jahres).
  • Rentenantritt berechtigt zur Abfindung.

Ausnahmen

  • Nur 0.759% Stempelsteuer; keine Einkommensteuer oder Sozialabgaben.
  • Gehälter über der Obergrenze werden gedeckelt.
  • Eigenkündigung führt i.d.R. zum Verlust.
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Tools

Verwandte Tools

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FAQ

Abfindungsrechner 2026 — FAQ

Wie lange muss man gearbeitet haben?

Mindestens 1 Jahr (365 Tage) beim selben Arbeitgeber.

Was ist Bruttogehalt mit Zusatzleistungen?

Monatsgehalt plus regelmäßige Boni, Verpflegung, Fahrgeld.

Was ist die Obergrenze 2026?

Wird halbjährlich angepasst.

Welche Steuern werden abgezogen?

Nur 0.759% Stempelsteuer.

Gibt es Abfindung bei Eigenkündigung?

Grundsätzlich nein, außer bei Militär, Heirat oder Rente.

Kostenlos?

Ja, völlig kostenlos.

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